§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der Reitschule und dem Reitschüler abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht, Reitkursen und dem Ferienprogramm.
§ 2 Vertragsdauer
Der Vertrag über Reitunterricht wird für die im Vertrag angegebene Vertragsdauer abgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei einer länger als sechs Wochen andauernden Erkrankung des Reitschülers, die seine Teilnahme am Reitunterricht unmöglich macht, ist der Reitschüler nach Ablauf der sechs Wochen berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit Wirkung für die Zukunft zu kündigen. In dieser Zeit wird ein Reitstundenplatz freigehalten. Sollte die Zahlung des Reitschülers ausbleiben, wird der Platz in dieser Reitstunde anderweitig vergeben.
§ 3 Abrechnung
Der Preis für eine Unterrichtseinheit bestimmt sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Die Abrechnung erfolgt monatlich zum 1. eines Monats. Kündigungen sind mit einer 4-Wochen Frist zum Monatsende möglich. Der Monatsbeitrag beinhaltet eine wöchentliche Reitstunde (47x/Jahr) zu einem festgelegten Termin.
§ 4 Durchführung des Reitunterrichts
Der Reitunterricht wird nach Absprache an einem festen Tag in der Woche zu einer festen Uhrzeit erteilt.
Bei Nichtinanspruchnahme einer vereinbarten Reitstunde (aus welchem Grund auch immer) besteht kein Anspruch auf Ersatz der Reitstunde. Reiterhof Berends ist berechtigt bei Verhinderung der Reitlehrer/in (Krankheit/Fortbildung) oder Aufgrund Witterungsbedingten Ausfalls, wahlweise einen Ersatztermin anzubieten. Bietet der Reiterhof Berends einen Ersatztermin an und kann der Reitschüler diesen nicht wahrnehmen, besteht kein Anspruch auf die ausgefallene Reitstunde. Sind die fälligen Entgelte für den Reitunterricht ab der 2. Reitstunde nicht gezahlt, so ist der Reiterhof Berends berechtigt, den Reitschüler von der Teilnahme am Reitunterricht auszuschließen.
Der Reiterhof Berends behält sich das Recht vor, bei schlechter Witterung anstatt Reitunterricht, Bodenarbeit, Theorie usw. zu erteilen.
Der Reitschüler verpflichtet sich, mindestens 30 Minuten vor der Reitstunde auf der Reitanlage zu erscheinen, sein Pferd vor der Reitstunde zu putzen, zu trensen und zu satteln, sowie sich nach der Reitstunde beim Abäppeln, aufräumen der Sachen und an der Pferdepflege zu beteiligen.
Es wird aus versicherungstechnischen Gründen unbedingt ein TÜV-geprüfter 3-Punkt-Reithelm benötigt. Geeignete Beinbekleidung (wie z.B. Reitstiefel oder Chaps mit Stiefeletten) ist ebenfalls erforderlich. Reithandschuhe und einen Schutzweste sind empfehlenswert aber kein MUSS.
Das weitere Verhalten auf dem Reitplatz regelt die Platzordnung.
§ 5 Einstufung der Reiter
Die Reitlehrerin entscheidet unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts über die sportliche Einstufung der Reitschüler und über die Art der von diesen zu belegenden Kursen.
§ 6 Haftung
Der Reitunterricht findet ausschließlich auf Lehrpferden von der Reitschule Berends oder eigenen Pferden des Reitschülers statt.
Die Reitschule haftet im Rahmen der Reitlehrer-Berufshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Für Schäden, die Reitgäste oder deren Begleiter im Zusammenhang mit dem Reiten, auch auf Ausritten, oder sonst wie im Stall oder auf dem sonstigen Anwesen des Reiterhofes Berends erleiden, haftet der Reiterhof Berends nur, soweit Schäden versicherungsmäßig gedeckt sind. Darüber hinaus tritt eine Haftung nur bei grobem Verschulden ein. Die Nutzung des Trampolins und des Spielplatzes, erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Das eigenmächtige Besteigen von Maschinen, Böden, Stroh-, Heu- oder Holzstapel, sowie das Spielen mit Feuer ist streng verboten und entzieht sich jeglicher Haftung.
Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt die Reitschule Berends keine Haftung.
Die Reitlehrer haften für eventuelle Schäden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur insoweit, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Darüber hinaus wird jede Haftung ausgeschlossen!
§ 7 Rücktritt ( Reitstunden & Reiterferien)
Termine für Einzel- und Zweierunterricht können bis 24 Stunden vor Beginn der Reitstunde kostenlos storniert werden. Termine die kurzer als 24 Stunden vor Beginn der Reitstunde abgesagt werden, werden in Rechnung gestellt. Stornierte Termine können innerhalb 4 Wochen nachgeholt werden.
§ 8 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit mir abgeschlossenen Vertrages übermittelt werden, müssen in Schriftform erfolgen.
Die postalische Anschrift vom Reiterhof Berends, Inh. Eline Berends - Verzijl, Dauner Straße 30, 54552 Demerath. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Daun.
§ 9 Einwilligung Adresspeicherung / Fotoveröffentlichung
Mit dem Anerkennen der AGBs sind sie gleichzeitig damit einverstanden, dass wir Fotos von Ihnen und ihrem Kind, die hier bei uns auf dem Reiter- bzw. Bauernhofes aufgenommen wurden, auf unserer Homepage oder anderen Werbemitteln veröffentlichen. Diese Einwilligung können sie jederzeit schriftlich widerrufen.
Ich willige ein, dass die in dieser Erklärung angegebenen personenbezogenen Daten vom Reiterhof Berends gespeichert werden dürfen, um uns weiterhin Informationen über Angebote/Veranstaltungen des Reiterhof Berends zuschicken zu können.
§ 10 Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
Ich behalte mir vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen. Es wird dem Vertragspartner in der Information über die geänderten Bedingungen auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Richtlinien für alle Anwesenden auf dem Reiterhof Berends
· Das Betreten des Laufstalls, Boxen und Koppeln ohne ausdrückliche Erlaubnis vom Reitlehrer oder einer Fachkraft ist verboten.
· Es wird empfohlen eine Unfallversicherung mit dem Risiko Reiten abzuschließen!
· Die Benutzung von Handys während des Reitunterrichts bzw. während des Aufenthaltes im Stall ist nicht gestattet!
· Für verschmutzte, beschädigte, vergessene oder verloren gegangene Sachen kann keine Haftung übernommen werden.
· Auf dem gesamten Gelände des Reiterhof Berends gilt grundsätzlich Helmpflicht beim Reiten!
· Die Einteilung der Pferde für die Reitstunden und Ausritte erfolgt durch den Reitlehrer.
· Der Aufenthalt auf dem Reiterhof, der Umgang mit allen Tieren, das Reiten und jede Art der Betätigung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr!
· Unbefugten ist das Betreten des Geländes nicht gestattet.
· Das Rauchen ist im gesamten Stallgebäude untersagt.
· Von Besuchern und Reitern wird während des Reitbetriebes ruhe erwartet.
· Der Putzplatz ist stets sauber zu verlassen.
· Das Sattelzeug und Zubehör sind Leihgaben und als solche pfleglich zu behandeln.
· Nach dem Gebrauch ist das Sattelzeug unverzüglich in die Sattelkammer zurück zu hängen.
· Nach jedem benutzen des Reitplatzes ist der Reitplatz ab zu äppeln und der Hufschlag zu begradigen.
· Alle Tiere auf unserem Hof werden nur vom Personal gefüttert. Das füttern von Leckerlies aus der Hand ist verboten bzw. nur nach Absprache mit dem Reitlehrer erlaubt.